Kategorie: 2020
Verbrennung von „freigemessenem“ Müll in Schwandorf:
Die BüfA Regensburg hat sowohl einen offenen Brief verfasst als auch eine Stellungnahme zu den Antworten ZMS (Zweckverband Müllkraftwerk Schwandorf verfasst):
- Keine Akw-Abfälle aus Grafenrheinfeld mehr nach Schwandorf
- Schwandorf: Demo gegen Müllverbrennung
- Streit um Atommüll-Verbrennung in Schwandorf geht weiter
- Chamer Streit um Müll aus Atomkraftwerk
- AKW-Müll: Debatte, aber kein Beschluss
- Schlagabtausch um AKW-Müll in Schwandorf
- ÖDP fordert Annahme-Stopp für Müll aus atomaren Anlagen
Aktion zur Verbandsversammlung ZMS Schwandorf
Am 02.02.2020 fand eine Aktion zur Verbrennung von freigemessenem Müll aus Atomkraftwerken statt. Die Verbandsvertreter wurden mit Transparenten und Spechchören empfangen und aufgefordert, dass im Müllkraftwerk Schwandorf keine freigemessenen Abfälle aus Atomkraftwerken verbrannt werden.
Auf Initiative der BüfA Regensburg schlossen sich diverse Gruppierungen wie der BUND Naturschutz, Greenpeace als auch Parteien, die das geschehen kritisch begleiten, an.



Hier noch ein paar Links zum Presseecho:
- https://www.onetz.de/oberpfalz/schwandorf/akw-abfall-muellkraftwerk-demonstration-debatte-id3143888.html
- https://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf-nachrichten/schwandorf-demo-gegen-muellverbrennung-21416-art1961763.html
- https://www.br.de/nachrichten/bayern/keine-akw-abfaelle-mehr-aus-grafenrheinfeld-in-schwandorf,SHwtsXF?fbclid=IwAR18SGqoKuNxiNuHDNICXiomCRlYQRH4knSu2XmRSEa6kVl-7ZGV7vjvkXc
Presseerklärung zur Verbrennung freigemessener radioaktiver Abfälle aus bayerischen AKW in der MVA Schwandorf
Regensburg, 11.11.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Diskussion um die Verbrennung von schwach radioaktivem Müll in der MVA Schwandorf möchten wir in folgender Presseerklärung auf fünf wesentliche Aspekteaufmerksam machen.
Die BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbaren Energien Regensburg, bittet Sie, die folgende Erklärung zur Problematik der Verbrennung radioaktiver Abfälle in der MVA Schwandorf bei der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Fachlich wurde die Presseerklärung von zwei Physikern Dr. Harald Klimenta und Prof. Dr. Martin Creuzburg unterstützt.
Für Interviews oder Nachfragen kontaktieren Sie
Dr. Harald Klimenta, 0179-9435863
Oder schicken Sie eine Mail an sprecher@buefa-regensburg.de
Mit besten Grüßen,
- Petra Filbeck
- Franz Waldmann
- Walter Nowotny
- Wolfgang Wegmann
Sprecher*in BüfA Regensburg
————————————–
Presseerklärung des Bündnisses für Atomausstieg und erneuerbaren Energien Regensburg
Beim Rückbau von Atomkraftwerken fallen hoch-, mittel- und schwach radioaktive Materialien an. Der Anteil, der weniger als eine bestimmte Menge Radioaktivität enthält (Freimessungsgrenze) darf seit 2001 per Strahlenschutzverordnung § 29 als gewöhnlicher Gewerbeabfall entweder deponiert oder verbrannt werden.
Man unterscheidet Alpha-, Beta- und Gammastrahlung. Diese haben ganz unterschiedliche Wirkungen auf den Menschen, die als sogenannte Äquivalentdosis in Sievert aus den radioaktiven Zerfällen berechnet wird. Man hat festgelegt, dass eine Person durch freigemessenes radioaktives Material höchstens mit 10 Mikrosievert pro Jahr belastet werden darf. Dies ist nur rund ein Prozent der aufgrund von Atombombenversuchen, dem Betrieb von Atomkraftwerken, Röntgenuntersuchungen und auf Interkontinentalflügen durchschnittlichen Strahlendosis von rund 1000 Mikrosievert pro Jahr.[i] Jedoch ist bei diesem Grenzwert weder der Expositionsweg noch die Art der Exposition berücksichtigt. Als Beispiel: verzehrt ein Mensch 200 Gramm Pilze mit radioaktivem Cäsium, so erfährt er eine Belastung von vielleicht 10 Mikrosievert. Sein Tischnachbar aber Null.
Wird „freigemessenes“ Material in einer Müllverbrennungsanlage „entsorgt“, so ist also allein ausschlaggebend, wieviel radioaktives Material durch Einatmen in der Nachbarschaft von der Bevölkerung inkorporiert wird. Dazu ist es natürlich notwendig, nicht nur das Eingangsmaterial zu kontrollieren, sondern vor Allem die Emission durch kontinuierliche Messung am Schornstein zu ermitteln.
- Es gibt keinen Grenzwert, unterhalb dem Radioaktivität generell unschädlich ist. Deshalb schreibt auch die Internationale Atomenergieorganisation IAO in den 10 Grundsätzen zum Strahlenschutz unter Punkt 5: „Alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden.“[ii] Wobei im vorliegenden Fall durch Vermeiden der Verbrennung des Mülls jede zusätzliche Radioaktivität verhindert werden kann. Es liegt in der Natur der ionisierenden Strahlung, dass es durch die Verbrennung von (wenn auch nur schwach radioaktivem) Müll mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen Schäden kommen muss. Die Bevölkerung muss sich damit auseinandersetzen, ob sie das Risiko eingehen möchte, dass es in der Region z. B. zu zusätzlichen Kinderleukämien oder geschädigte Föten kommt.
- Es gibt erhebliche Zweifel an einer Kontrolle zur Einhaltung der Grenzwerte. Um die bei der Verbrennung freigesetzte Strahlendosis zu ermitteln, muss die Zusammensetzung der kontaminierten Stoffe bekannt sein. Da dies nicht der Fall ist, muss auf Schätzungen zurückgegriffen werden, die im Zweifelsfall passend gemacht werden können (für Details vgl. unten).
- Es gibt erhebliche Zweifel an der Höhe der festgelegten Grenzwerte. Seit 1974 wird zur Rechtfertigung der Grenzwerte die wahrscheinliche Schadlosigkeit eines „Referenz-Mannes“ (30 Jahren alt, 75 kg schwer) herangezogen, obwohl in vielen Studien auffällige Häufungen von Kinderleukämien bei viel geringeren Strahlendosen in der Nähe von AKW auftreten (z. B. der „KiKK-Studie“[iii]). Weshalb es interessant wäre zu ermitteln, ob der für die Verbrennung geplante Müll überhaupt noch freigemessen werden könnte, wenn die Grenzwertfestlegung anhand eines „Referenz-Embryos“ oder „Referenz-Säuglings“ geschehen würde.
- Einerseits hat der Grenzwert von 10 Mikrosievert lediglich Richtwertcharakter. Der Gesetzgeber ist sich der Schwierigkeiten einer kontrollierten radioaktiven Zusatzbelastung offenbar bewusst. Andererseits ist der Grenzwert von 10 Mikrosievert selbst bei Experten umstritten. Anerkannte Fachkreise fordern einen Grenzwert von maximal 1 Mikrosievert, um Schäden für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
- Es gibt erhebliche Zweifel an einem vernünftigen Umgang mit dem freigemessenen Müll. Wird eine große Menge dieses Mülls innerhalb kurzer Zeit bei konstanter Windrichtung verbrannt, so werden regionale zusätzliche Strahlenbelastungen um ein Vielfaches höher sein als wenn der Müll sogar an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Zeiten verbrannt wird.
Angesichts dieser Unsicherheiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Gefahren für die Bevölkerung klein sind. Die Bevölkerung sollte darauf hinwirken, dass der eiserne Grundsatz weiterhin gilt, nachdem die radioaktive Zusatzbelastung so gering wie möglich gehalten werden muss. Weil die Zusatzbelastung im vorliegenden Falle komplett vermieden werden kann, muss sie auch vermieden werden, d.h., das schwach-radioaktive Material muss kontrolliert endgelagert werden und darf nicht verbrannt werden.
Anmerkung zu Punkt 3:
Eine Strahlendosis kann nicht unmittelbar gemessen, sie muss aufwendig errechnet werden. Mit einem Geigerzähler lassen sich lediglich die radioaktiven Zerfälle in einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort bestimmen. Die Einheit Becquerel gibt die radioaktiven Zerfälle pro Sekunde an. Da aber unterschiedliche Zerfälle unterschiedlich schädlich sind (Alpha-Strahlung rund 20 Mal so gefährlich wie Gamma-Strahlung) und unterschiedliche radioaktive Substanzen Strahlung unterschiedlicher Energie und damit Gefährlichkeit aussenden. Eine Umrechnung der gemessenen Radioaktivität auf die in Organismen einwirkende Strahlendosis ist sehr aufwändig – und sehr leicht zu manipulieren. Wer misst und berechnet? Der der den Müll entsorgen will oder eine unabhängige Prüfstelle vor Ort? Gibt es eine weitere Kontrollprüfung?
Bereits seit Jahren werden radioaktive Reststoffe aus Atomanlagen nach §29 / § 31 der StrlSchV freigegeben. Aus dem Abbau der Atomkraftwerke – weitere Atomanlagen nicht mitgerechnet – sind in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Müll zu erwarten, deren Verbrennung wir grundsätzlich ablehnen- egal wo!
Würden bei der Deponierung Fehler passieren, wäre es auch schlimm, aber man hätte noch eine Chance dies zu korrigieren. Diese Option gibt es bei der thermischen Verwertung in einer Müllverbrennungsanlage nicht!
Freimessen heißt Freisetzen! Würde jedes Land wie Deutschland schwachradioaktiven Abfall „freimessen“ (= freisetzen) und verbrennen, würde weltweit die radioaktive Grundstrahlung steigen. Die immer wieder angeführte sogenannte natürliche Strahlung wurde erst nach den weltweiten Atombombenversuchen und diversen Unfällen als „natürlich“ festgelegt. Vor Hiroshima, Nagasaki und den Atombombenversuchen wurde versäumt die bis dahin vorhandene natürliche Strahlung zu bestimmen. Ein Versäumnis das nicht mehr nachzuholen ist und heute gerne als Grundstrahlung bezeichnet wird. Unser Freisetzen künstlicher radioaktiver Stoffe schafft Tatsachen, die nachfolgende Generationen nicht mehr korrigieren können.
[i]Die natürliche Hintergrundstrahlung beträgt etwa 2 mSv/a, 1 Personensievert führt zu ca. 0.01 Krebstoten, der Ursache-Wirkungszusammenhang ist allerdings bei kleinen Dosen unklar und von den Radionukliden abhängig
[ii] Vgl. den Wikipedia-Artikel zu „Strahlenschutz“, dort findet man die Links zum Originaldokument.
[iii] https://www.bfs.de/DE/bfs/wissenschaft-forschung/ergebnisse/kikk/kikk-studie.html
Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten zur EEG-Novellierung
Veröffentlicht vom SfV (16.10.2020)


In einem Offenen Brief wenden sich die am Runden Tisch Erneuerbare Energien organisierten Klimaschutzorganisationen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die aktuelle Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes als Chance zu begreifen, einen umfassenden Klimaschutz auf den Weg zu bringen. Die klimawissenschaftlichen Erkenntnisse müssen endlich hinreichend beachtet werden. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. ist auch unter den Unterzeichnern.
Die Organisationen zeigen die Dringlichkeit auf, die Schutzrechte unserer Verfassung – den Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums – endlich ernst zu nehmen. Die schon jetzt sichtbare und verheerend wirkende Erderhitzung muss eingedämmt werden. Eine EU-Recht konforme und verfassungsrechtlich tragbare Gesetzgebung ist zwingend. Der Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien bis spätestens 2030 ist „alternativlos“. Wir brauchen einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung bei gleichzeitigem Abbau der fossilen – und atomaren Energieerzeugung.
Hier geht es zum vollständigen Brief.
Offener Brief:
Verbrennung von schwach radioaktivem Atommüll im Müllkraftwerk Schwandorf
Sehr geehrte Frau Maltz-Schwarzfischer,
Sehr geehrte Frau Schweiger
das Bündnis für Atomausstieg und Erneuerbare Energien, BüfA Regensburg, hat kürzlich erfahren, dass im Müllkraftwerk Schwandorf freigemessene Abfälle aus Atomkraftwerken verbrannt werden.
Auf Anfrage bekamen wir vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz diese Auskunft:
Für die Verbrennung spezifisch freigegebener Abfälle des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) als nicht radioaktive Stoffe im Sinne der §§ 31-42 Strahlenschutzverordnung ist die Müllverbrennungsanlage Schwandorf vorgesehen. Es wurde seit dem Jahr 2013, also sowohl vor, als auch nach Erteilung der 1. SAG (Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 vom 17.01.2017) Material an die MVA Schwandorf abgegeben. Dabei handelt es sich um insgesamt ca. 28,0 Mg wie z.B. Kunststoffe, Textilien sowie Filter- und Dämmmaterial.
Für Sonderabfälle wurde die HIM GmbH in Hessen (bisher ca. 10,2 Mg Altöl) genutzt.
Die Beseitigung von spezifisch zur Deponierung freigegebenen Stoffen aus dem KKI 1 findet auf der Reststoffdeponie Spitzlberg statt. Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt ca. 309,4 Mg wie z.B. Bauschutt, Isoliermaterial oder Metalle an diese Deponie abgegeben.
Zur Erklärung da keine übliche Gewichtsbezeichnung: 1 Mg = Megagramm = 1t
Dieser, nach § 29 der Strahlenschutzverordnung freigemessene Atommüll, ist nicht etwa frei von Radioaktivität, wie der Begriff suggeriert.
Er bedeutet nur, dass dieser Atommüll aufgrund seiner schwachen Radioaktivität kein radioaktiver Stoff mehr im Sinne des Atomgesetzes ist und daher nicht mehr öffentlich überwacht werden muss.
Die freigemessenen Abfälle enthalten immer noch radioaktive Isotope aus der Kernspaltung von Uran und Plutonium, die weiterhin mehrere tausend Jahre strahlen werden. Bei der Verbrennung im Müllkraftwerk werden diese radioaktiven Stoffe nicht verändert und verbleiben in den Filterstäuben, in der Ofenschlacke oder werden gar über die Verbrennungsgase unkontrolliert in die Umwelt abgegeben.
Die BüfA Regensburg hat die begründete Sorge, dass seit 2013 durch die Verbrennung von freigegebenem Atommüll im Müllkraftwerk Schwandorf die Bevölkerung gesundheitlich belastet wurde.
Nun haben wir folgende Fragen an Sie als Mitglieder im Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und möchten Sie um eine Beantwortung bitten, gerne im Rahmen eines Gesprächs:
- Ist Ihnen als Mitglied im Verwaltungsrat bekannt, dass Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in der Müllverbrennungsanlage Schwandorf verbrannt werden?
Folgende Fragen wurden von uns Herrn Knoll (Verbandsdirektor ZMS) am 21.07.2020 gestellt:
- Seit wann und in welche Menge werden freigemessene Stoffe angenommen und verbrannt? Bitte mit Mengenangabe/Jahreszahl!
- Ist das Verbrennen von freigemessenen Stoffen mit der Satzung des ZMS konform?
- Ist die technische Ausführung der Verbrennungsanlage für diese Stoffe geeignet und wie werden evtl. kontaminierte Filter (Protokoll der Filteranlage) entsorgt? Wo, da eine hohe Konzentration anzunehmen ist?
- Sind die Mitglieder der Verbandsversammlung über die Annahme und Verbrennung dieser Stoffe informiert worden?
- Wurde das Landesamt für Umwelt und die Regierung der Oberpfalz informiert bzw. beteiligt?
- Wie wird sichergestellt, dass die angelieferten Stoffe die Grenzwerte nicht überschreiten? Welche Grenzwerte werden zugrunde gelegt? Werden diese Messungen, auch Abluftmessungen dokumentiert? Wir bitten um genaue Zeitangaben. Prüfprotokolle?
- Sind die Mitarbeiter mit Dosimeter ausgestattet?
- Wo wird der Restmüll aus der Verbrennung deponiert und welche Mengen sind bisher schon deponiert worden? Bitte um genaue Ortsangabe mit Postleitzahl!
- Über welchen Transportweg und wie oft wird die anfallende Schlacke entsorgt? Menge, untersuchte Stichproben der Schlacke, Anzahl LKW, Sicherung der Verkehrswege!
Zusätzlich wird seit 2019, vermutlich auch eher, Material aus dem Rückbau vom AKW Grafenrheinfeld in Schwandorf angenommen und verbrannt, obwohl dies weit außerhalb des Verbandsgebietes liegt. Wie deckt sich diese Tatsache mit der Aussage des ZMV, dass wegen hoher Auslastung keinen Gewerbemüll außerhalb ihres Verbands annehmen kann?
Die BüfA Regensburg ist der Auffassung, dass freigemessener Atommüll nicht verbrannt werden darf, sondern weiterhin der Überwachung durch das Atomgesetz unterliegt. Dazu wäre eine Aufnahme in die Ausschlußliste des ZMV von freigemessenem Abfall aus kerntechnischen Anlagen durch die Verbandsmitglieder zu empfehlen. Beispielsweise weigern Müllverbrennungsanlagen (z. B. MVA Weissenhorn LKR Neu-Ulm) die Verbrennung von freigemessenem Müll rückgebauter Atomkraftwerke.
Im Müllkraftwerk Schwandorf muss zusätzlich zu den bereits gemessenen Schadstoffen auch die Radioaktivität kontinuierlich gemessen und veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Filbeck
Wolfgang Wegmann
Franz Waldmann
Walter Nowotny
Sprecher*in BüfA Regensburg
BüfA Regensburg n.e.V.
Bündnis für Atomausstieg und Erneuerbare Energien
c/o Petra Filbeck
Germanenstr. 9
93107 Thalmassing
0151 11684175
Verbrennung von freigemessenem Atommüll in Schwandorf
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Statement – 17. August 2020
Bündnis für Atomausstieg und Erneuerbare Energien Regensburg (BüfA) und Bürgerinitiative gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN (BI WAA NAA) zur Verbrennung von sogenanntem „freigemessenem Atommüll“ in der Müllverbrennungsanlage Schwandorf
Als Sprecherinnen ihrer Bürgerinitiativen nehmen wir, Petra Filbeck BüfA und Hilde Lindner-Hausner BI WAA NAA Stellung zu den Presseberichten der vergangenen Tage, welche z.B. in der Mittelbayerischen Zeitung, sowie Oberpfalzmedien Der Neue Tag und onetz zum Thema Verbrennung von sogenanntem „freigemessenem Atommüll“ in der Müllverbrennungsanlage Schwandorf erschienen waren. Als Intitatorinnen eines Offenen Briefes an die Landrätinnen von Regensburg und Neustadt/Waldnaab, sowie die Oberbürgermeisterinnen von Weiden und Regensburg wurden wir in den Presseveröffentlichungen erwähnt und darin teilweise durch die befragten Personen aus den verantwortlichen Stellen angesprochen bzw. kritisiert. Darauf wollen wir nun reagieren. Auch möchten wir nun den Stand der Erkenntnisse aus den erhaltenen Antworten von Seiten des Müllzweckverbandes Schwandorf und von den angesprochenen Landkreisen und Städten, bzw. aus unseren eigenen weiteren Recherchen zusammenfassen.
Für uns ist das Freimessen von Atommüll und dessen Behandlung nicht erst seit kurzem ein Problem, da dies erst mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung 20.07.2001 gesetzlich erlaubt wurde. Jetzt liegt unser Fokus auf der Müllverbrennung. Gleich als bekannt wurde, dass im Müllkraftwerk Schwandorf neben freigemessenem Atommüll aus dem eigenen Zweckverband (AKW ISAR 1 u.2), auch Atommüll von außerhalb, nämlich aus dem AKW Grafenrheinfeld verbrannt wird, wurde die BüfA tätig. BI WAA NAA schloss sich an.
Mittlerweilen gingen Antwortschreiben auf den Offenen Brief von den angeschriebenen Landräten und Oberbürgermeistern (urlaubsbedingt teilweise von deren Vertretern) bei uns ein. Von Seiten des Müllzweckverbandes Schwandorf beantwortete Müllzweckverbandsdirektor Herr Knoll in zwei Briefen die Fragen, die die BüfA an ihn gerichtet hatte.
Wir stellen fest: Unsere Anliegen wie größtmöglichste Schutz der Bevölkerung, sowie speziell der betroffenen Arbeitnehmer*innen vor radioaktiver Strahlung, sorgfältigster und vorsichtigster Umgang mit Atommüll sowie umfassende Messungen und bestmögliche Transparenz, werden in den eingegangenen Antworten nicht gewürdigt.
Im Gegenteil, weitere Fragen allgemeiner und spezieller Art stellen sich:
- warum wird Radioaktivität generell nicht gemessen?
- wird angelieferter Müll mit einem Strahlenmessgerät kontrolliert? Wenn nicht, kann
- dann radioaktiver Müll einfach eingebracht werden, ohne dass dies erkannt wird?
- warum tragen die Beschäftigten keine Dosimeter?
Zusätzlich ist uns beim Vergleich der Messwerte anderer Müllverbrennungsanlagen aufgefallen, dass dort weit mehr Schadstoffe gemessen und die Messwerte veröffentlicht werden als in Schwandorf:
- wieso misst man kein Quecksilber, wenn es doch gesetzlich vorgeschrieben ist und andere Müllkraftwerke veröffentlichen Quecksilbermesswerte?
- wieso misst man keine Schwermetalle wie Blei, schon der Hausmüll kann doch immer wieder Belastungen dieser Art haben?
- werden diese Stoffe nun gar nicht gemessen, oder werden sie gemessen und nicht veröffentlicht?
- was ist mit den anderen Stoffen, die in den Hausmüll wandern und aus dem Gewerbemüll kommen, der vom Müllzweckverband bekanntzugebende
- Emissionsdatenbericht zeigt nur Messwerte für die Stoffe – HCl, SO2, C0, C, Staub sowie NO2, werden sie nicht gemessen oder werden sie nicht veröffentlicht?
Sowohl in den Antworten, als auch in den Presseberichten wird die Praxis des Freimessens von Atommüll nicht in Frage gestellt, weil sie gesetzlich geregelt sei. Gesetze und Regelungen und deren Anwendung kann man ändern, wenn es geboten ist, deshalb ist aus unserer Sicht Zweifel daran erlaubt und von Strahlenschutzexperten wie u.a. Dr. Alex Rosen, Oberarzt der Berliner Charité und Vorsitzender des IPPNW begründet.
Erst im März zeichneten wir Bürgerinitiativen gemeinsam mit vielen anderen Antiatomgruppen einen offenen Brief der Atommüllkonferenz an die Mitglieder der Umweltministerkonferenz. Der gesamte Inhalt des Briefes ist hier nachzulesen:
Er trug die Überschrift:
Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die nächste Umweltministerkonferenz (UMK):
„Umgang mit der Freigabe nach § 29 (alt) / § 31 (neu) der Strahlenschutzverordnung“
Die wesentlichen Kritikpunkte sind: Die dafür zugrunde gelegten Daten und Berechnungen sind nicht nachvollziehbar, da Ausgangsbasis und Rechenvorgang nicht offengelegt sind; sie beruhen auf veralteten Annahmen und Daten und entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik; die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch radioaktive Strahlung und radioaktive Stoffe, gerade auch im Niedrigstrahlungsbereich, ist zu optimistisch angesetzt und muss neu bewertet werden…..
Bereits seit Jahren werden radioaktive Reststoffe aus Atomanlagen nach §29 / § 31 der StrlSchV freigegeben. Aus dem Abbau der Atomkraftwerke – weitere Atomanlagen nicht mitgerechnet – sind in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Müll zu erwarten, die als „freigemessene“ Abfälle auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zum allergrößten Teil zur freien Verwertung in die Umwelt verteilt werden sollen und dann nicht mehr rückholbar wären…..
Die Delegierten des 120. Deutsche Ärztetags haben sich in einer Entschließung gegen dieFreigabe gering radioaktiven Atommülls ausgesprochen und vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden gewarnt…
IPPNW und BUND haben sich ebenso gegen die praktizierte Freimessung radioaktiver Stoffe positioniert.
Das unterstreicht unser Vorgehen, genau hinzusehen und nicht etwa leichten Entschlusses froh zu sein, wie Landrat Ebeling in gleich zwei Presseartikeln in der MZ sich über uns wundert:
wir müssen doch froh sein über alles, was wir aus dem Rückbau gut entsorgen können (. . .), ein Endlager zu finden wird schwer genug.
Landrat Ebeling – Landkreis Schwandorf
Wir glauben nicht, dass es viele Bürger*innen in politischer Funktion in unserer Region gibt, die sich ähnlich viel mit dem Thema Atommüll und Endlagerung beschäftigt haben. Dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen müssen hat uns die falsche Atompolitik der 60er und 70er Jahre beschert. Nie wurde ernsthaft nach einer sicheren Endlagerstätte gesucht, maßgeblich entscheidend war die Bevölkerungsdichte und mögliche Grenznähe. In Gorleben musste man so tun, als ob, weil nur während eines Endlagersuchverfahrens AKW weiterbetrieben werden dürfen.
Ja es wurde und wird von uns als Antiatominitiativen immer wieder betont, dass nach dem Abschalten der Atomkraftwerke immense Kosten entstehen werden. Würden diese jetzt schon bestehenden Kosten auf den Stromkunden umgelegt werden, wäre der Strom der vergangenen Jahrzehnte mindestens 3- mal so teuer gewesen.
Es ist gängige Praxis, Radioaktiv kontaminiertes Material wie z. B. Schutzanzüge in einer Tonne mit anderen nicht kontaminierten Abfällen so lange zu mischen, bis die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden. Somit dürfen diese Abfälle wie gewöhnlicher Gewerbemüll verbrannt werden. Dies reduziert die Radioaktivität nicht, sondern macht nur den Umfang geringer. Das dieses Wissen in der Oberpfalz um gleichmäßige und möglichst
unauffällige kostengünstige Verteilung in unserer Umwelt nach dem Ende der WAA verloren gegangen ist, lässt uns, die sich weiter damit beschäftigt haben, erstaunen. Noch am Anfang der Praxis des „Freimessens“ dachten wir, dass wir die Gefahr bei uns in Schwandorf nicht sehen, da die Region so viel Grundausbildung im Thema Radioaktivität hätte und dies auch an Verwaltung und Politik nicht vorbeigegangen sein dürfte. Verbandsdirektor Knolls Aussage in einem Zeitungsartikel, dass dies keineswegs geheim sei, interessierte Bürger könnten sich jederzeit auf den Internetseiten von Bürgerinitiativen informieren, empfinden wir als Ablenkungsmanöver, denn wir im Ehrenamt tätige sind nicht verpflichtet Detektiv zu spielen, der ZMV hingegen ist gesetzlich zur transparenten Veröffentlichung der Daten verpflichtet. Warum er dann auf unsere Anschreiben hin so ungenau antwortete, ja auch noch schreibt, dass eine detailliertere Auskunft für uns als BüfA Regensburg kostenpflichtig sei, ist fraglich. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wurden auch die Verbandsmitglieder zu keiner Zeit über die Annahme von freigemessenem Müll aus Atomkraftwerken informiert.
Grenz- bzw. Risikowerte sind politische Werte – aus medizinischer Sicht gibt es keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend ist. Deshalb kann es kein Freimessen geben und jegliches strahlendes Material aus Atomkraftwerken darf nicht aus der atomrechtlichen Verantwortung entlassen werden!
Klimastreik 25.09.2020 – 17:30 entlang der Donau
Zum weltweiten Klimastreik wird am 25.09.2020 um 17:30 Uhr eine corona-konforme Menschenreihe entlang der Donau stattfinden.

Greenpeace, Samos und BüfA haben eine Versammlung entlang der Donau zwischen Wurstkuchl und dem Haus der Bay. Geschichte angemeldet. Bitte kommt zahlreich, denn wenn wir mir als 200 Menschen werden sollten, könnt ihr durch Eure Anwesenheit andere Versammlungen unterstützen.
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Schiedsgerichte gegen Klimaschutz
Wie Kohlekonzerne abkassieren
Kohleausstieg und lokale Energiewende gestalten!
Am Freitag, 3. Juli demonstrierten FFF und Umweltgruppen am Neupfarrplatz gegen das beschlossene Kohleausstiegsgesetz, die damit die Pariser COP21 Ziele nie erricht werden können. Michael Sterner Proffessor an der OTH Regensburg wurde mit einer Audiodatei zugeschaltet. Bitte hören Sie sich diese Rede an. Sein Fazit: Bringen Sie sich ein für eine breite Stimme für den Klimaschutz vor Ort. Für die Debatte um einen PV-Park in Sinzing, der aus optischen Gründen von Teilen der Sinzinger Bürger abgelehnt wird, findet Prof. Sterner deutliche Worte, denen wir uns anschließen.


Ansprache von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am bei der Protestveranstaltung gegen das Planungssicherstellungsgesetz in Bergrheinfeld am 24. Mai 2020, 16.00 Uhr
Unser Land leidet an der Corona-Pandemie. Wenn auch im internationalen Vergleich die Folgen in Deutschland noch überschaubar geblieben sind, es gab aber über 8000 Todesfälle und zahlreiche Erkrankungen mit Spätfolgen.
Ich möchte mich nicht in die Phalanx derjenigen einordnen, die es nachträglich besser wissen und jetzt sagen, der ganze Shutdown sei so nicht notwendig gewesen. Das Gegenteil war wohl der Fall. Und wir haben lange die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz solidarisch hingenommen, weil wir der Politik in der Krise vertraut haben.
Auch wenn das Krisenmanagement in der Hektik manchen Fehler gemacht hat, haben wir selbst diese Fehler im Vertrauen auf den insgesamt unterstellten guten Willen der handelnden Politiker verziehen. Wir haben lange gute Absichten unterstellt. Die ganz große Mehrheit im Volk unterstützt auch jetzt noch die Politik der vorsichtigen Rückkehr aus der Corona-Krise in den Nach-Corona-Alltag, wenn auch mit einer immer stärker werdenden Sehnsucht nach Freiheit von all den auferlegten Fesseln der letzten Wochen.
Allerdings, seit kurzem entstehen verstärkt Zweifel daran, ob die noch heute bestehenden Anordnungen bzw. die neu ergriffenen Corona-Exit-Maßnahmen eine Berechtigung wegen des Coronaschutzes haben.
Man muss nicht Verschwörungstheoretiker sein, um anzuzweifeln, ob es gerechtfertigt ist, das Versammlungsrecht so einzuschränken, dass eine Demonstration auf Hektar großen Flächen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden muss. Ich halte das für absolut unverhältnismäßig, weil keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Schutzabstand nicht eingehalten werden könnte.
Mein Vertrauen in die Politik schwindet in diesen Tagen zudem ganz rapide, wenn ich betrachte, wie in den letzten 3 Wochen von bestimmten Kreisen der Politik die Corona-Pandemie in absichtsvoller Weise als Vorwand genommen worden ist, ihre lang gehegten machtvollen politischen Interessen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in Berlin Gesetz werden zu lassen.
Die CDU/CSU-und die SPD-Fraktion haben am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (Kurzform: Planungssicherstellungsgesetz) vorgelegt. Schon am 7. Mai wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Debatte im Bundestag durchgewinkt. Die 2. und 3. Lesung fanden eine Woche später am 14. Mai, knapp vor 24 Uhr, statt. Damit war das Gesetz verabschiedet und konnte schon am Tag darauf, nämlich am 15. Mai gebilligt werden.
Was ist das Ziel des damit endgültig verabschiedeten Planungssicherstellungsgesetzes?
Bundeskanzler Willy Brandt hat Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Forderung nach einer „Demokratisierung der Verfahren“ aufgestellt. Er hat damit gemeint, dass die Bürger verstärkt an den Verwaltungsverfahren beteiligt werden sollten, damit sie nicht zum bloßen Objekt von Anordnungen und Regelungen werden, sondern in den Verfahren auch ihre eigenen Interessen und Betroffenheiten mit einbringen können.
In den letzten 50 Jahren wurden daher zunächst in Deutschland und dann europaweit Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung entwickelt und gesetzlich umgesetzt. Das betraf vor allem die großen Infrastrukturverfahren für den Bau von Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen und Wasserstraßen, aber auch sämtliche größeren Industrieprojekte im Bereich Bergbau und Energie, Steine/Erden, Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion sowie die gesamte Chemie- und Abfallwirtschaft, um einige wesentliche Bereiche herauszugreifen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde so zu einem ganz zentralen Bestandteil von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.
- Je nach Verfahrensart gab es neben einer öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen und deren Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen die Möglichkeit, umfassend Einwendungen gegen ein Vorhaben vorzutragen und im Rahmen eines dann stattfindenden Erörterungstermins diese Einwendungen der Behörde mündlich zu erläutern und mit dem Vorhabenträger hierüber sich auseinander zu setzen.
- Bei den Erörterungsterminen wurde das Projekt auch im Diskurs mit den Fachbehörden, wie zum Beispiel mit den Immissionsschutz-, Naturschutz – oder Wasserbehörden, erörtert. Die Verfahrensergebnisse, Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbescheide, wurden auch öffentlich bekannt gemacht, indem sie bei den Behörden ausgelegt worden sind, nicht ohne dass man dies in der nördlichen Tageszeitung bekannt gemacht hat.
- In den letzten Jahren kam hinzu, dass der Zugang zu diesen Informationen auch über das Internet eröffnet wurde, als Zusatzinformationen für diejenigen, die über die technischen Möglichkeiten verfügen, vor allem einen schnellen Netzanschluss haben
Aufgrund der Aarhus-Konvention, europarechtlicher Vorschriften und der einzelnen deutschen Bundes- und Landesgesetze wurden auch die anerkannten Umweltverbände und der Bauernverband als Träger öffentlicher Belange zugelassen. Sie waren ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner historischen Altrip-Entscheidung (2017) der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, also vor allem Planfeststellungsverfahren, so hohe Priorität zugemessen, dass er Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Fehlern der Genehmigung bzw. des PFB erklärte. Das führte zur Aufhebung der Genehmigung und damit der Zulassung des gesamten Projekts.
In der Aarhus-Konvention wird der interessierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden eine maßgebliche Beteiligung eingeräumt, die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet solche Beteiligungsrechte zwingend einzuräumen. Sowohl die BRD als auch die EU haben diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, er ist innerstaatlich verpflichtend. Die zahlreichen in den letzten Jahrzehnten erlassenen einfachgesetzlichen Bundes- und Landesregelungen in Deutschland haben diesen Anforderungen im Wesentlichen entsprochen.
Mit diesen Bürgerbeteiligungen soll es nun aber seit Mitte Mai weitgehend ein Ende haben: seitdem hat der Bundestag die bestehende Art der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Corona-Regelungen abgeschafft.
Maßgebliche konservative Kräfte aus der Black Rock-Ecke der CDU/CSU und des Seeheimer Kreises der SPD waren sich seit längerem einig, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden müsse. Offensichtlich haben die Einwendungen der Bürger*innen und der Umweltverbände in den Genehmigungsverfahren allzu häufig zentrale Widersprüche bei Großprojekten aufgezeigt und die rechtlichen Fehler der Verfahren erkennbar werden lassen. So sind manche Verfahren in Erörterungsterminen zu Fall gekommen und nicht mehr verwirklicht worden.
Versuche, die Aarhus-Konvention zu kippen, sind bislang auch am Widerstand der EU gescheitert. Auch der deutsche Gesetzgeber hatte bisher Ablehnung signalisiert. Nun bot sich aber mit der Corona-Krise die große Chance, an die Öffentlichkeitsbeteiligung Hand anzulegen.
Und das kam – wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt – so: Wegen der im Zuge der Covid-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen haben Unternehmen und Unternehmensverbände auf praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren hingewiesen. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, aber auch bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen gerade bei UVP-pflichtigen Vorhaben. Diese Schwierigkeiten bestanden – wie auch wir in den Verfahren für die HGÜ-Trassen – feststellen mussten in der Tat, denn da mussten Antragskonferenzen und Erörterungstermine reihenweise abgesagt werden.
Allerdings: die Initiatoren des Planungssicherstellungsgesetzes haben in dieser Situation nicht etwa – wie die Trassenbetroffenen beantragt hatten – ein gesetzliches Moratorium mit einer Aussetzung der Verfahren bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen gefordert.
Nein, das jetzt zu Gesetz gewordene Vorgehen zielte darauf ab, für sämtliche größeren Verfahren, vor allem auch für die HGÜ-Trassen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2021, zum Teil bis 2025 weitgehend auszusetzen und bei Bewährung auch abzuschaffen.
Scheinheilig formuliert der Gesetzentwurf den Lösungsvorschlag so, als hätten die Bürger*innen alle darauf gewartet, dass sie von der Pflicht zur physischen Anwesenheit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung befreit würden, weil sie “sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“.
Gesetz wurde jetzt:
- „Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese (allein) über das Internet zugänglich gemacht werden“.
- „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“. Ansonsten könne man gänzlich auf diese Beteiligungen von Bürger*innen verzichten.
- Online-Konsultationen sollen so ablaufen, dass den Betroffenen der Zugang zu den Informationen im Internet gewährt wird. Die betroffenen Bürger*innen können sich dann schriftlich oder elektronisch äußern.
- Antragskonferenzen – wie im Bundesfachplanungsverfahren – werden gänzlich abgeschafft und durch die Möglichkeit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme ersetzt.
Dieses Planungssicherstellungsgesetz tritt am 21. Dezember 2025 außer Kraft, also erst in fast 5 Jahren.
Bei diesem Gesetz handelt es sich nicht darum, im Rahmen der Corona-Krise die Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr auf den neuesten IT-technischen Stand zu bringen als eine Lösung des Pandemieproblems, die man auch in Anbetracht der sonstigen Grundrechtsbeschränkungen dieser Zeit ertragen können muss.
Das wäre eine völlige Fehleinschätzung der Situation! Hier wird nämlich unter dem Mantel der Corona-Krisenrettung eine 70 Jahre gewachsene Rechtskultur der Bürgerbeteiligung in den Orkus gekippt. Die Bedeutung der Einwender in den Verfahren wird zur Unkenntlichkeit reduziert. Der Bürger wird vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.
Dieses Planungssicherstellungsgesetz ist völkerrechtswidrig, verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht und kann daher keine Geltung beanspruchen.
Auf die Diskurse der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Verbände nicht verzichten!
Erörterungstermine sollen völlig wirkungslose online-Konsultationen werden oder ganz entfallen. Telefon-bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die online-Konsultation als Mitteilungsfunktion.
Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts. Damit können bis zum außer Kraft treten des gesamten Gesetzes zum 31.12.2025 umstrittene Großprojekte im Windschatten der Corona-Krise genehmigt werden, ohne dass die Öffentlichkeit und die Verbände wirksam Einfluss nehmen können.
Der Erörterungstermin stellt das Herzstück umweltrechtlicher Verfahren dar. Ihn wegfallen zu lassen macht diese Verfahren faktisch zur Farcce!
Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen Antragskonferenzen und Erörterungstermine stattfinden können oder müssen, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.
Wenn man den angegebenen Zweck des Gesetzes, die Schwierigkeiten der Coronakrise zu überwinden, ernst nehmen will, lässt die schon heute sagen, dass das Gesetz eine Zweckverfehlung ist, denn wir werden durch die Lockerungen der nächsten Wochen ohne weiteres in der Lage sein Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchzuführen.
Das Planungssicherstellungsgesetz erweist sich als rechtswidriges Projektzulassungsbeschleunigungsgesetz auf Kosten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und der Kommunen.
Um die Anwendung dieses Gesetzes zu verhindern, müssen wir alles in die Wege leiten: eine Petition zum Deutschen Bundestag zur Revidierung des Gesetzes, und jede Form von rechtmäßigem Widerstand gegen die Nichtbeteiligung der Bevölkerung an den Verfahren.
Das Gute ist, dass bei einer Überprüfung der Bundesfachplanungsentscheidung oder von Planfeststellungsbeschlüssen sämtliche Rechtsfehler im Verfahren geltend gemacht werden können und dann zur Aufhebung irgendwelcher Genehmigungen führen können.
Die Nichtbeteiligung kann damit für Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein unangenehmes Dauerthema werden!
Das Vertrauen in die Integrität des Gesetzgebers im Rahmen von Corona besteht für mich allerdings hinsichtlich von Verfahrensregelungen nicht mehr!
Die Atomlobby in der EU stoppen! EURATOM Nein danke!

Das Thema EURATOM spielt in der öffentlichen Diskussion keine zentrale Rolle. Dabei kann der EURATOM-Vertrag dazu beitragen, die Förderung von Atomkraft in den Staaten der Europäischen Union weiter zu beschleunigen, und Atomkraftwerke als vermeintliche ‚saubere und klimafreundliche“ Alternative zu Kohleverstromung durchzusetzen. Das wollen wir wir gemeinsam ändern. Der EURATOM-Vertrag ist das zentrale Instrument der Europäischen Atomgemeinschaft, um eine Renaissance der Atomenergie in Staaten der EU zu ermöglichen. Mit den Möglichkeiten des EURATOM-Vertrags wollen eine Reihe von EU-Staaten den Ausbau der Atomenergie forcieren und mit hohen staatlichen Subventionen den Bau neuer Atomkraftwerke fördern. Atomkraftwerke sind aber mit einer umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung nicht vereinbar. Der Bau von neuen Atomreaktoren ist weder ökologisch noch betriebswirtschaftlich zu verantworten.
Ohne staatliche Subventionen ist der Neubau eines Atomkraftwerkes heute nicht mehr wirtschaftlich. Insofern ist das Urteil des EUGH eine Einladung an die Atomlobby, ihre Risikotechnologie auf Kosten der Steuerzahler weiterhin zu betreiben. Die Atomlobby ist in vielen EU-Staaten eng mit staatlichen Apparaten verbunden und nutzt ihren Einfluss, den Bau von neuen Atomkraftwerken voranzutreiben.
Der EUGH hat im Jahr 2018 hat entschieden, dass die Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C mit dem EURATOM-Vertrag sowie mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Richter erklärten, die „Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern“.
Obwohl die EU-Verträge und der EURATOM-Vertrag rechtlich getrennte Verträge sind, wurden beim Beitritt der Staaten zur EU alle heutigen EU-Mitgliedstaaten auch Mitglied in der EURATOM-Gemeinschaft.
Für eine neue Energiepolitik in Deutschland und Europa muss EURATOM aufgelöst werden. Dieser 1957 geschlossene Vertrag stellt die Förderung der Atomtechnologie in den Mittelpunkt und gewährt der Atomwirtschaft zahlreiche undemokratische Privilegien. Die NaturFreunde Deutschlands fordern alle Fraktionen im Bundestag auf, einer Auflösung von EURATOM zuzustimmen. Zudem unterstreichen die NaturFreunde ihre Forderung, dass Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag einseitig austreten muss, wenn sich die anderen Mitgliedsstaaten weigern, diesen Vertrag aufzulösen.
Allein die Bundesrepublik muss jährlich über 120 Millionen Euro für die Erforschung der Atomkraft bezahlen. Geld, das sinnvoller in die Erforschung und den Ausbau der erneuerbaren Energien angelegt ist.
In der Präambel des EURATOM-Vertrages steht, dass „die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt“. Weiter ist als Ziel des EURATOM-Vertrages „die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie […], welche die Energieerzeugung erweitert“ ausdrücklich festgeschrieben.
Die NaturFreunde Deutschlands werden gegen die unverantwortliche Atompolitik weiter Widerstand leisten und fordern,
- dass EURATOM schnellstmöglich aufgelöst wird;
- dass Deutschland seine EURATOM-Mitgliedschaft kündigt, wenn eine Auflösung innerhalb der EURATOM-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbar ist;
- dass ein neuer europäischer Vertrag geschlossen wird, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden.
Referent: Uwe Hiksch, Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands
Aktionstag zum Planungssicherstellungsgesetz
Zahlreiche Menschen haben sich an Aktionen entlang der geplanten Stromtrassen zum Planungssicherstellungsgesetz beteiligt. Gerade in der Oberpfalz und Niederbayern beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Die Anhörungen bzw. Antragskonferenzen finden nun virtuell statt und die Einwender können sich dabei nicht austauschen.
Hier Auszüge aus der bundeweiten Pressemeldung des Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse:
am 24.05.2020 finden am bundesweiten Protesttag gegen das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) rund 60 Protestaktionen der Energiewende-Befürworter und Trassengegner statt.
Als lockeres bundesweites Aktionsbündnis sind wir über den Zusammenhalt der Gegner des überdimensionierten Netzausbaus von Niedersachsen bis Niederbayern beeindruckt. Der Protest an den geplanten Stromtrassen Juraleitung, Ultranet, Südlink und Südostlink ist bunt und vielfältig: An vielen Orten werden die 50 Meter breiten Baustellen-Schneisen der Erdkabel-Trassen von Südlink und Südostlink dargestellt, um den geplanten massiven Eingriff in die Natur darzustellen. In Brennberg wird beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Kommune mit einer Veränderungssperre belegt hat und den Brennbergern deshalb nun im wahrsten Wortsinn das Wasser abgegraben wird, weil die BNetzA damit die Erweiterung der Eigengewinnungskapazitäten für die Wasserversorgung verhindert. Im Nachbarort Altenthann werden rund 30 Traktoren die geplanten Trassenverläufe blockieren. Am Endpunkt des Südlink wird sich Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg dem Protest der Bürgerinitiativen und Landwirte anschließen.
Die Bereitschaft, spontan und trotz widriger Umstände aufgrund der Corona-Pandemie so viele Versammlungen anzumelden, ist ein deutliches Zeichen an die Bundesregierung, dass der Eingriff in die demokratischen Rechte nicht ohne Protest hingenommen wird. Mit dem PlanSiG wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in relevanten umweltrechtlichen Verfahren ausgeschaltet. Auch BUND Naturschutz und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU haben sich in Pressemitteilungen gegen den massiven Eingriff in das Umweltrecht gewandt.
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Gregor Gysi – Atombomber sind nicht systemrelevant
Aktuelle Friedensrede zur Beschaffung von Kampfflugzeugen aus USA.
Volle Sonne für Regensburg – Aktion am 04.05.
Pressemeldung zur Aktion am 04.05.2020:
am morgigen Montag, 4. Mai., präsentiert das Solarbündnis Regensburg (bestehend aus Attac, BUND Naturschutz, BüfA, Greenpeace und Samos) von 10 bis 11 Uhr am Dachauplatz seine „Volle Sonne für Regensburg“. Nachdem ihr bloßes Holzgerüst erstmals am 16. Januar unter großem Interesse der Öffentlichkeit auf der Steinernen Brücke gezeigt worden war, hatten die Organisationen auf gelben Postkarten Unterschriften für ihre Forderungen an den neu gewählten Stadtrat gesammelt. Bei Infoständen und Versammlungen konnten die Klimaschützer schnell über 1000 Unterschriften erreichen, die von der Stadt dreierlei fordern:
- den Photovoltaik-Zubau von drei Megawatt peak auf eigenen Liegenschaften in der nächsten Legislaturperiode,
- eine generelle PV-Pflicht bei Neubauten in der Stadt (erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Hamburg und Wien ebenfalls eine PV-Pflicht beschlossen haben)
- sowie die Umstellung der Straßen- und Verkehrsbeleuchtung auf energiesparende LEDs bis spätestens Ende 2021.

Wolfgang Feiner von Greenpeace Regensburg: „Da es die Gesetzeslage wegen des Lockdowns bislang nicht zuließ, präsentieren wir erst jetzt, immerhin zum frühestmöglichen Zeitpunkt, im Symbol der Sonne den Wunsch der Menschen nach einer echten Wende hin zu Photovoltaik in Regensburg.“
Die große Menge an gelben Postkarten, an den Strahlen der Sonne befestigt, ist ein weithin sichtbares Zeichen für die neu gewählten Politikerinnen und Politiker, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger baldmöglichst umzusetzen.
An der aktuellen Entscheidung des alten Stadtrates, Photovoltaik und Denkmalschutz nicht vereinen zu wollen, übt das Solarbündnis hingegen harsche Kritik.
Wir würden uns sehr freuen, wenn uns eine Vertreterin oder einen Vertreter ihres Hauses morgen besuchen würde.
Vielen Dank, viele Grüße
Wolfgang Feiner (Greenpeace) für das Solarbündnis Regensburg