Autor: Franz

Klimastreik 25.09.2020 – 17:30 entlang der Donau

Zum weltweiten Klimastreik wird am 25.09.2020 um 17:30 Uhr eine corona-konforme Menschenreihe entlang der Donau stattfinden.

Greenpeace, Samos und BüfA haben eine Versammlung entlang der Donau zwischen Wurstkuchl und dem Haus der Bay. Geschichte angemeldet. Bitte kommt zahlreich, denn wenn wir mir als 200 Menschen werden sollten, könnt ihr durch Eure Anwesenheit andere Versammlungen unterstützen.

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Ansprache von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am bei der Protestveranstaltung gegen das Planungssicherstellungsgesetz in Bergrheinfeld am 24. Mai 2020, 16.00 Uhr

Unser Land leidet an der Corona-Pandemie. Wenn auch im internationalen Vergleich die Folgen in Deutschland noch überschaubar geblieben sind, es gab aber über 8000 Todesfälle und zahlreiche Erkrankungen mit Spätfolgen.

Ich möchte mich nicht in die Phalanx derjenigen einordnen, die es nachträglich besser wissen und jetzt sagen, der ganze Shutdown sei so nicht notwendig gewesen. Das Gegenteil war wohl der Fall. Und wir haben lange die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz solidarisch hingenommen, weil wir der Politik in der Krise vertraut haben.

Auch wenn das Krisenmanagement in der Hektik manchen Fehler gemacht hat, haben wir selbst diese Fehler im Vertrauen auf den insgesamt unterstellten guten Willen der handelnden Politiker verziehen. Wir haben lange gute Absichten unterstellt. Die ganz große Mehrheit im Volk unterstützt auch jetzt noch die Politik der vorsichtigen Rückkehr aus der Corona-Krise in den Nach-Corona-Alltag, wenn auch mit einer immer stärker werdenden Sehnsucht nach Freiheit von all den auferlegten Fesseln der letzten Wochen.

Allerdings, seit kurzem entstehen verstärkt Zweifel daran, ob die noch heute bestehenden Anordnungen bzw. die neu ergriffenen Corona-Exit-Maßnahmen eine Berechtigung wegen des Coronaschutzes haben.

Man muss nicht Verschwörungstheoretiker sein, um anzuzweifeln, ob es gerechtfertigt ist, das Versammlungsrecht so einzuschränken, dass eine Demonstration auf Hektar großen Flächen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden muss. Ich halte das für absolut unverhältnismäßig, weil keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Schutzabstand nicht eingehalten werden könnte.

Mein Vertrauen in die Politik schwindet in diesen Tagen zudem ganz rapide, wenn ich betrachte, wie in den letzten 3 Wochen von bestimmten Kreisen der Politik die Corona-Pandemie in absichtsvoller Weise als Vorwand genommen worden ist, ihre lang gehegten machtvollen politischen Interessen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in Berlin Gesetz werden zu lassen.

Die CDU/CSU-und die SPD-Fraktion haben am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (Kurzform: Planungssicherstellungsgesetz) vorgelegt. Schon am 7. Mai wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Debatte im Bundestag durchgewinkt. Die 2. und 3. Lesung fanden eine Woche später am 14. Mai, knapp vor 24 Uhr, statt. Damit war das Gesetz verabschiedet und konnte schon am Tag darauf, nämlich am 15. Mai gebilligt werden.

Was ist das Ziel des damit endgültig verabschiedeten Planungssicherstellungsgesetzes?

Bundeskanzler Willy Brandt hat Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Forderung nach einer „Demokratisierung der Verfahren“ aufgestellt. Er hat damit gemeint, dass die Bürger verstärkt an den Verwaltungsverfahren beteiligt werden sollten, damit sie nicht zum bloßen Objekt von Anordnungen und Regelungen werden, sondern in den Verfahren auch ihre eigenen Interessen und Betroffenheiten mit einbringen können.

In den letzten 50 Jahren wurden daher zunächst in Deutschland und dann europaweit Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung entwickelt und gesetzlich umgesetzt. Das betraf vor allem die großen Infrastrukturverfahren für den Bau von Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen und Wasserstraßen, aber auch sämtliche größeren Industrieprojekte im Bereich Bergbau und Energie, Steine/Erden, Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion sowie die gesamte Chemie- und Abfallwirtschaft, um einige wesentliche Bereiche herauszugreifen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde so zu einem ganz zentralen Bestandteil von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

  • Je nach Verfahrensart gab es neben einer öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen und deren Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen die Möglichkeit, umfassend Einwendungen gegen ein Vorhaben vorzutragen und im Rahmen eines dann stattfindenden Erörterungstermins diese Einwendungen der Behörde mündlich zu erläutern und mit dem Vorhabenträger hierüber sich auseinander zu setzen.
  • Bei den Erörterungsterminen wurde das Projekt auch im Diskurs mit den Fachbehörden, wie zum Beispiel mit den Immissionsschutz-, Naturschutz – oder Wasserbehörden, erörtert. Die Verfahrensergebnisse, Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbescheide, wurden auch öffentlich bekannt gemacht, indem sie bei den Behörden ausgelegt worden sind, nicht ohne dass man dies in der nördlichen Tageszeitung bekannt gemacht hat.
  • In den letzten Jahren kam hinzu, dass der Zugang zu diesen Informationen auch über das Internet eröffnet wurde, als Zusatzinformationen für diejenigen, die über die technischen Möglichkeiten verfügen, vor allem einen schnellen Netzanschluss haben

Aufgrund der Aarhus-Konvention, europarechtlicher Vorschriften und der einzelnen deutschen Bundes- und Landesgesetze wurden auch die anerkannten Umweltverbände und der Bauernverband als Träger öffentlicher Belange zugelassen. Sie waren ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner historischen Altrip-Entscheidung (2017) der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, also vor allem Planfeststellungsverfahren, so hohe Priorität zugemessen, dass er Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Fehlern der Genehmigung bzw. des PFB erklärte. Das führte zur Aufhebung der Genehmigung und damit der Zulassung des gesamten Projekts.

In der Aarhus-Konvention wird der interessierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden eine maßgebliche Beteiligung eingeräumt, die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet solche Beteiligungsrechte zwingend einzuräumen. Sowohl die BRD als auch die EU haben diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, er ist innerstaatlich verpflichtend. Die zahlreichen in den letzten Jahrzehnten erlassenen einfachgesetzlichen Bundes- und Landesregelungen in Deutschland haben diesen Anforderungen im Wesentlichen entsprochen.

Mit diesen Bürgerbeteiligungen soll es nun aber seit Mitte Mai weitgehend ein Ende haben: seitdem hat der Bundestag die bestehende Art der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Corona-Regelungen abgeschafft.

Maßgebliche konservative Kräfte aus der Black Rock-Ecke der CDU/CSU und des Seeheimer Kreises der SPD waren sich seit längerem einig, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden müsse. Offensichtlich haben die Einwendungen der Bürger*innen und der Umweltverbände in den Genehmigungsverfahren allzu häufig zentrale Widersprüche bei Großprojekten aufgezeigt und die rechtlichen Fehler der Verfahren erkennbar werden lassen. So sind manche Verfahren in Erörterungsterminen zu Fall gekommen und nicht mehr verwirklicht worden.

Versuche, die Aarhus-Konvention zu kippen, sind bislang auch am Widerstand der EU gescheitert. Auch der deutsche Gesetzgeber hatte bisher Ablehnung signalisiert. Nun bot sich aber mit der Corona-Krise die große Chance, an die Öffentlichkeitsbeteiligung Hand anzulegen.

Und das kam – wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt – so: Wegen der im Zuge der Covid-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen haben Unternehmen und Unternehmensverbände auf praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren hingewiesen. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, aber auch bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen gerade bei UVP-pflichtigen Vorhaben. Diese Schwierigkeiten bestanden – wie auch wir in den Verfahren für die HGÜ-Trassen – feststellen mussten in der Tat, denn da mussten Antragskonferenzen und Erörterungstermine reihenweise abgesagt werden.

Allerdings: die Initiatoren des Planungssicherstellungsgesetzes haben in dieser Situation nicht etwa – wie die Trassenbetroffenen beantragt hatten – ein gesetzliches Moratorium mit einer Aussetzung der Verfahren bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen gefordert.

Nein, das jetzt zu Gesetz gewordene Vorgehen zielte darauf ab, für sämtliche größeren Verfahren, vor allem auch für die HGÜ-Trassen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2021, zum Teil bis 2025 weitgehend auszusetzen und bei Bewährung auch abzuschaffen.

Scheinheilig formuliert der Gesetzentwurf den Lösungsvorschlag so, als hätten die Bürger*innen alle darauf gewartet, dass sie von der Pflicht zur physischen Anwesenheit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung befreit würden, weil sie “sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“.

Gesetz wurde jetzt:

  • „Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese (allein) über das Internet zugänglich gemacht werden“.
  • „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“. Ansonsten könne man gänzlich auf diese Beteiligungen von Bürger*innen verzichten.
  • Online-Konsultationen sollen so ablaufen, dass den Betroffenen der Zugang zu den Informationen im Internet gewährt wird. Die betroffenen Bürger*innen können sich dann schriftlich oder elektronisch äußern.
  • Antragskonferenzen – wie im Bundesfachplanungsverfahren – werden gänzlich abgeschafft und durch die Möglichkeit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme ersetzt.

Dieses Planungssicherstellungsgesetz tritt am 21. Dezember 2025 außer Kraft, also erst in fast 5 Jahren.

Bei diesem Gesetz handelt es sich nicht darum, im Rahmen der Corona-Krise die Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr auf den neuesten IT-technischen Stand zu bringen als eine Lösung des Pandemieproblems, die man auch in Anbetracht der sonstigen Grundrechtsbeschränkungen dieser Zeit ertragen können muss.

Das wäre eine völlige Fehleinschätzung der Situation! Hier wird nämlich unter dem Mantel der Corona-Krisenrettung eine 70 Jahre gewachsene Rechtskultur der Bürgerbeteiligung in den Orkus gekippt. Die Bedeutung der Einwender in den Verfahren wird zur Unkenntlichkeit reduziert. Der Bürger wird vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.

Dieses Planungssicherstellungsgesetz ist völkerrechtswidrig, verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht und kann daher keine Geltung beanspruchen.

Auf die Diskurse der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Verbände nicht verzichten!

Erörterungstermine sollen völlig wirkungslose online-Konsultationen werden oder ganz entfallen. Telefon-bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die online-Konsultation als Mitteilungsfunktion.

Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts. Damit können bis zum außer Kraft treten des gesamten Gesetzes zum 31.12.2025 umstrittene Großprojekte im Windschatten der Corona-Krise genehmigt werden, ohne dass die Öffentlichkeit und die Verbände wirksam Einfluss nehmen können.

Der Erörterungstermin stellt das Herzstück umweltrechtlicher Verfahren dar. Ihn wegfallen zu lassen macht diese Verfahren faktisch zur Farcce!

Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen Antragskonferenzen und Erörterungstermine stattfinden können oder müssen, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.

Wenn man den angegebenen Zweck des Gesetzes, die Schwierigkeiten der Coronakrise zu überwinden, ernst nehmen will, lässt die schon heute sagen, dass das Gesetz eine Zweckverfehlung ist, denn wir werden durch die Lockerungen der nächsten Wochen ohne weiteres in der Lage sein Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchzuführen.

Das Planungssicherstellungsgesetz erweist sich als rechtswidriges Projektzulassungsbeschleunigungsgesetz auf Kosten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und der Kommunen.

Um die Anwendung dieses Gesetzes zu verhindern, müssen wir alles in die Wege leiten: eine Petition zum Deutschen Bundestag zur Revidierung des Gesetzes, und jede Form von rechtmäßigem Widerstand gegen die Nichtbeteiligung der Bevölkerung an den Verfahren.

Das Gute ist, dass bei einer Überprüfung der Bundesfachplanungsentscheidung oder von Planfeststellungsbeschlüssen sämtliche Rechtsfehler im Verfahren geltend gemacht werden können und dann zur Aufhebung irgendwelcher Genehmigungen führen können.

Die Nichtbeteiligung kann damit für Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein unangenehmes Dauerthema werden!

Das Vertrauen in die Integrität des Gesetzgebers im Rahmen von Corona besteht für mich allerdings hinsichtlich von Verfahrensregelungen nicht mehr!

Die Atomlobby in der EU stoppen! EURATOM Nein danke!

Das Thema EURATOM spielt in der öffentlichen Diskussion keine zentrale Rolle. Dabei kann der EURATOM-Vertrag dazu beitragen, die Förderung von Atomkraft in den Staaten der Europäischen Union weiter zu beschleunigen, und Atomkraftwerke als vermeintliche ‚saubere und klimafreundliche“ Alternative zu Kohleverstromung durchzusetzen. Das wollen wir wir gemeinsam ändern. Der EURATOM-Vertrag ist das zentrale Instrument der Europäischen Atomgemeinschaft, um eine Renaissance der Atomenergie in Staaten der EU zu ermöglichen. Mit den Möglichkeiten des  EURATOM-Vertrags wollen eine Reihe von EU-Staaten den Ausbau der Atomenergie forcieren und mit hohen staatlichen Subventionen den Bau neuer Atomkraftwerke fördern. Atomkraftwerke sind aber mit einer umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung nicht vereinbar. Der Bau von neuen Atomreaktoren ist weder ökologisch noch betriebswirtschaftlich zu verantworten.

Ohne staatliche Subventionen ist der Neubau eines Atomkraftwerkes heute nicht mehr wirtschaftlich. Insofern ist das Urteil des EUGH eine Einladung an die Atomlobby, ihre Risikotechnologie auf Kosten der Steuerzahler weiterhin zu betreiben. Die Atomlobby ist in vielen EU-Staaten eng mit staatlichen Apparaten verbunden und nutzt ihren Einfluss, den Bau von neuen Atomkraftwerken voranzutreiben.

Der EUGH hat im Jahr 2018 hat entschieden, dass die Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C mit dem EURATOM-Vertrag sowie mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Richter erklärten, die „Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern“.

Obwohl die EU-Verträge und der EURATOM-Vertrag rechtlich getrennte Verträge sind, wurden beim Beitritt der Staaten zur EU alle heutigen EU-Mitgliedstaaten auch Mitglied in der EURATOM-Gemeinschaft.

Für eine neue Energiepolitik in Deutschland und Europa muss EURATOM aufgelöst werden. Dieser 1957 geschlossene Vertrag stellt die Förderung der Atomtechnologie in den Mittelpunkt und gewährt der Atomwirtschaft zahlreiche undemokratische Privilegien. Die NaturFreunde Deutschlands fordern alle Fraktionen im Bundestag auf, einer Auflösung von EURATOM zuzustimmen. Zudem unterstreichen die NaturFreunde ihre Forderung, dass Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag einseitig austreten muss, wenn sich die anderen Mitgliedsstaaten weigern, diesen Vertrag aufzulösen.

Allein die Bundesrepublik muss jährlich über 120 Millionen Euro für die Erforschung der Atomkraft bezahlen. Geld, das sinnvoller in die Erforschung und den Ausbau der erneuerbaren Energien angelegt ist.

In der Präambel des EURATOM-Vertrages steht, dass „die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt“. Weiter ist als Ziel des EURATOM-Vertrages „die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie […], welche die Energieerzeugung erweitert“ ausdrücklich festgeschrieben.

Die NaturFreunde Deutschlands werden gegen die unverantwortliche Atompolitik weiter Widerstand leisten und fordern,

  • dass EURATOM schnellstmöglich aufgelöst wird;
  • dass Deutschland seine EURATOM-Mitgliedschaft kündigt, wenn eine Auflösung innerhalb der EURATOM-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbar ist;
  • dass ein neuer europäischer Vertrag geschlossen wird, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden.

Referent: Uwe Hiksch, Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands

Aktionstag zum Planungssicherstellungsgesetz

Zahlreiche Menschen haben sich an Aktionen entlang der geplanten Stromtrassen zum Planungssicherstellungsgesetz beteiligt. Gerade in der Oberpfalz und Niederbayern beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Die Anhörungen bzw. Antragskonferenzen finden nun virtuell statt und die Einwender können sich dabei nicht austauschen.

Hier Auszüge aus der bundeweiten Pressemeldung des Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse:

am 24.05.2020 finden am bundesweiten Protesttag gegen das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) rund 60 Protestaktionen der Energiewende-Befürworter und Trassengegner statt.

Als lockeres bundesweites Aktionsbündnis sind wir über den Zusammenhalt der Gegner des überdimensionierten Netzausbaus von Niedersachsen bis Niederbayern beeindruckt. Der Protest an den geplanten Stromtrassen Juraleitung, Ultranet, Südlink und Südostlink ist bunt und vielfältig: An vielen Orten werden die 50 Meter breiten Baustellen-Schneisen der Erdkabel-Trassen von Südlink und Südostlink dargestellt, um den geplanten massiven Eingriff in die Natur darzustellen. In Brennberg wird beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Kommune mit einer Veränderungssperre belegt hat und den Brennbergern deshalb nun im wahrsten Wortsinn das Wasser abgegraben wird, weil die BNetzA damit die Erweiterung der Eigengewinnungskapazitäten für die Wasserversorgung verhindert. Im Nachbarort Altenthann werden rund 30 Traktoren die geplanten Trassenverläufe blockieren. Am Endpunkt des Südlink wird sich Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg dem Protest der Bürgerinitiativen und Landwirte anschließen.

Die Bereitschaft, spontan und trotz widriger Umstände aufgrund der Corona-Pandemie so viele Versammlungen anzumelden, ist ein deutliches Zeichen an die Bundesregierung, dass der Eingriff in die demokratischen Rechte nicht ohne Protest hingenommen wird. Mit dem PlanSiG wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in relevanten umweltrechtlichen Verfahren ausgeschaltet. Auch BUND Naturschutz und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU haben sich in Pressemitteilungen gegen den massiven Eingriff in das Umweltrecht gewandt.

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Volle Sonne für Regensburg – Aktion am 04.05.

Pressemeldung zur Aktion am 04.05.2020:

am morgigen Montag, 4. Mai., präsentiert das Solarbündnis Regensburg (bestehend aus Attac, BUND Naturschutz, BüfA, Greenpeace und Samos) von 10 bis 11 Uhr am Dachauplatz seine „Volle Sonne für Regensburg“. Nachdem ihr bloßes Holzgerüst erstmals am 16. Januar unter großem Interesse der Öffentlichkeit auf der Steinernen Brücke gezeigt worden war, hatten die Organisationen auf gelben Postkarten Unterschriften für ihre Forderungen an den neu gewählten Stadtrat gesammelt. Bei Infoständen und Versammlungen konnten die Klimaschützer schnell über 1000 Unterschriften erreichen, die von der Stadt dreierlei fordern:

  • den Photovoltaik-Zubau von drei Megawatt peak auf eigenen Liegenschaften in der nächsten Legislaturperiode,
  • eine generelle PV-Pflicht bei Neubauten in der Stadt (erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Hamburg und Wien ebenfalls eine PV-Pflicht beschlossen haben)
  • sowie die Umstellung der Straßen- und Verkehrsbeleuchtung auf energiesparende LEDs bis spätestens Ende 2021.

Wolfgang Feiner von Greenpeace Regensburg: „Da es die Gesetzeslage wegen des Lockdowns bislang nicht zuließ, präsentieren wir erst jetzt, immerhin zum frühestmöglichen Zeitpunkt, im Symbol der Sonne den Wunsch der Menschen nach einer echten Wende hin zu Photovoltaik in Regensburg.“

Die große Menge an gelben Postkarten, an den Strahlen der Sonne befestigt, ist ein weithin sichtbares Zeichen für die neu gewählten Politikerinnen und Politiker, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger baldmöglichst umzusetzen.

An der aktuellen Entscheidung des alten Stadtrates, Photovoltaik und Denkmalschutz nicht vereinen zu wollen, übt das Solarbündnis hingegen harsche Kritik.

Wir würden uns sehr freuen, wenn uns eine Vertreterin oder einen Vertreter ihres Hauses morgen besuchen würde.

Vielen Dank, viele Grüße

Wolfgang Feiner (Greenpeace) für das Solarbündnis Regensburg

Geht uns aus der Sonne

Hallo!

Auf den Dächern unserer Städte und Gemeinden gibt es ein riesiges Potenzial für die Nutzung der Solarenergie ☀️. Doch zahlreiche Regelungen stehen der Bürgerenergiewende im Weg, obwohl sie unsere Energieversorgung nicht nur klimafreundlicher, sondern auch krisenfester machen würde.

Deshalb habe ich gerade einen Aufruf an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterschreiben – er muss die Hürden für den Ausbau der Solarenergie beseitigen!

Hier kannst auch Du mitmachen:
https://www.umweltinstitut.org/geht-uns-aus-der-sonne

Danke für Deinen Einsatz und herzliche Grüße!

Gutachten von Prof. Jarass zum Netzausbau

Prof.Dr.Lorenz J. Jarass hat in seiner Studie nachgewiesen: der überdimensionierte Netzausbau entsprechend dem Netzentwicklungsplans ist nicht notwendig.https://www.bund-naturschutz.de/filea… . Das BUND Hintergrundpapier „Verabschiedung des Bundesbedarfsplans 2020 Stromnetz“ räumt mit 8 Mythen der Netzplanung auf. Der BUND Fachmann Dr. Werner Neumann hat das Papier erstellt. https://www.bund-naturschutz.de/filea…

Offener Brief an die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte

 

Solarbündnis Regensburg

Offener Brief an die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte

Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau

das Solarbündnis Regensburg gratuliert Ihnen herzlich zur Wahl in den Regensburger Stadtrat!

Derzeit hält noch die Corona-Krise Regensburg und die Welt in Atem. Glücklicherweise handelt hier die Politik auf Basis fast aller Expertenaussagen schnell und mit Nachdruck.

Solch beherztes Handeln vermissen wir leider bisher bei der Klimakrise, obwohl diese um Dimensionen größer ist. So haben seit 2012 die Bundesregierungen entgegen den Aussagen fast aller Experten den Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt für Schritt erschwert und eingeengt, indem Einspeisevergütungen gekürzt und Bürokratie-Hemmnisse aufgebaut wurden. Die Energiewende ist in Deutschland fast zum Erliegen gekommen, was sowohl Arbeitsplatzverluste als auch Versorgungsengpässe zur Folge hat: Denn in der Photovoltaikbranche wurden über 80 000 Arbeitsplätze vernichtet, bei der Windkraft schon jetzt mehr als 20 000, Tendenz steigend – auch in Regensburg. Auch für den unumgänglichen Umstieg auf erneuerbare Energien in den Sektoren Wärme und Mobilität wird unser Strombedarf deutlich steigen. Wenn wir also eine gewaltige Stromlücke vermeiden wollen, brauchen wir einen intensiven Ausbau der regenerativen Energien.

Leider drängt die Zeit sehr: Wir sind gerade dabei, beim Klima Kipp-Punkte zu überschreiten. Danach werden wir keine Chance mehr haben, noch Einfluss zu nehmen, da sich die Erderhitzung automatisch selbst verstärkt. Jetzt schon verliert die Antarktis über 250 Milliarden Tonnen Eis pro Jahr, den Grönländischen Eispanzer werden wir weit schneller verlieren als befürchtet, immer größere Teile der 23 Millionen Quadratkilometer Permafrostböden tauen gerade auf, jetzt schon drohen Teile des Amazonas-Regenwalds zur Steppe zu werden. Die Formulierung von Einsparungszielen bis 2050 bringt wenig, um diese Entwicklungen zu stoppen – vielmehr werden die wenigen nächsten Jahre entscheidend sein.

Daher bitten wir Sie, sich bereits in den ersten Tagen Ihrer Arbeit im Stadtrat für unsere Forderungen einzusetzen, die eine deutliche Erhöhung der Photovoltaik-Nutzung in unserer Stadt zum Ziel haben. Die Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen möglichst groß werden, damit sie möglichst viel Strom produzieren und auch ins Netz einspeisen – und dürfen nicht (zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils) absichtlich möglichst klein werden. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung mag zwar der Eigenverbrauch im Vordergrund stehen, es ist aber die volle Ausschöpfung der Solarpotentiale nötig – und weitsichtig – gerade im Hinblick auf die notwendige Sektorenkopplung.

Von allen Arten der Energiegewinnung genießt die Photovoltaik in der Bevölkerung die größte Akzeptanz. Sie haben mit Photovoltaik die Menschen in Regensburg auf Ihrer Seite. Bei nur fünf Info-Aktionen konnten wir für unsere Forderungen, die Sie im Folgenden finden, über 1000 Unterschriften auf Postkarten sammeln. Diese werden wir an den Strahlen der „Regensburger Sonne“ befestigen und in Kürze präsentieren. Ein sehr kurzes Video skizziert unsere Kampagne: https://youtu.be/Tbb79_WSPsE

Wir bitten Sie, sich konkret für folgende drei Projekte einzusetzen:

  1. Auf Dach- und Parkplatzflächen städtischer Liegenschaften müssen in der nächsten Legislaturperiode PV-Anlagen von mindestens drei Megawatt peak installiert werden.
  2. Die Stadt muss durch geeignete Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass private und gewerbliche Neubauten grundsätzlich mit PV-Anlagen realisiert werden.
  3. Die Straßenbeleuchtung muss bis Ende 2021 auf LED umgerüstet sein.

Zu 1: Nach Angaben der Stadtverwaltung „wird im Zuge der ganzheitlichen Betrachtung der Umweltfreundlichkeit jedes Bauvorhabens immer auch intensiv geprüft, wo die Installation einer Photovoltaikanlage sinnvoll ist“. Diese Vorgehensweise ist zwar prinzipiell sehr zu begrüßen und ebenso die Pläne, in Zukunft den Zubau zu steigern; gleichwohl ist das Ergebnis – die Installation von gut 400 Kilowatt peak – völlig ungenügend. Bedenkt man, dass es das EEG schon seit fast 20 Jahren gibt, so hat die Stadt pro Jahr durchschnittlich gerade einmal 20 Kilowatt peak auf die Dächer gebracht, also etwa so viel, wie auf zwei Einfamilienhäuser passt. Ständig nur intensiv zu betrachten und zu prüfen, wo Photovoltaik sinnvoll ist, ist offenbar zu wenig. Das beweist das niederschmetternde Ergebnis ganz überdeutlich. Eine PV-Anlage ist ja fast überall sinnvoll und finanziell lukrativ: Daher müssten fast alle Dächer und Parkplätze städtischer Liegenschaften doch eigentlich längst voller Module sein! Da der Vorsatz, so viel zuzubauen wie sinnvoll, offenbar versagt hat, muss jetzt also ein konkretes Ziel ins Auge gefasst und schnell umgesetzt werden: mindestens drei Megawatt peak PV- Zubau in der nächsten Legislaturperiode. Flächen stehen genügend zur Verfügung und die Investition beträgt insgesamt nur etwa drei

Zu 2: Die Anzahl der Kommunen, die in unterschiedlicher Ausformung eine PV-Pflicht bei Neubauten vorschreiben, steigt kontinuierlich (Freiburg, Konstanz, Waiblingen, Tübingen, Moosburg und Ende 2019 Amberg, vgl. Anhang). Juristische Bedenken konnten offenbar ausgeräumt werden.

Zu 3: Je schneller die Umstellung auf die überaus effiziente LED-Technik in der Straßen-beleuchtung erfolgt, desto mehr Energie und Kosten werden gespart. So vollzog die Stadt Rom mit fast drei Millionen Einwohnern diese Umstellung innerhalb zweier Jahre. Bei uns hingegen begann sie anno 2009 und ein Ende ist auch jetzt anscheinend noch immer nicht in Sicht. Der Abschluss der Arbeiten ist ökologisch wie ökonomisch spätestens Ende 2021 nötig.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Forderungen des Solarbündnisses aufnehmen und auf politischer Ebene mit Nachdruck vertreten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

  Petra Filbeck (BüfA Regensburg n.e.V.)
  Dr. Harry Klimenta (Attac) Walter Nowotny (Bund Naturschutz)
  Wolfgang Wegmann (Samos e.V.) Wolfgang Feiner (Greenpeace)

BüfA stellt Forderungen an Markus Söder vor dem Reginakino

Am 4. März war MP Markus Söder bei Astrid Freudenstein im Reginakino. BüfA organisierte eine Versammlung um auf die ungenügende Umsetzung der Pariser Klimaziele hinzuweisen. Wir fordern:

  • 10 H- Abstandsregelung von Windrädern und den bundesweiten 52 GW- Deckel für PV- Anlagen abschaffen
  • auf Bundesebene die Befürwortung für den Bau der Stromtrassen kündigen
  • Unternehmen verpflichten, Teile ihres Energieverbrauchs vor Ort zu erzeugen Weniger anzeigen

Offener Brief an Stefan Christoph:

Sehr geehrter Stefan Christoph,

die BüfA n.e.V. verfolgt mit Interesse die Aussagen der Regensburger Bürgermeisterkandidaten zu den erneuerbaren Energien. Die Erwärmung bis 2030 nicht über 1,5 Grad Celsius steigen zu lassen haben Fridays for Future nun schon oft genug eingefordert. Dazu hat sich Deutschland auch völkerrechtlich beim COP21 verpflichtet.

Wir dachten, dass dies auch einer der Hauptschwerpunkte sein wird für Ihre Ziele als Bürgermeisterkandidat. Beim Porträt in der Mittelbayerischen Zeitung vom 18.02.2020 fehlen aber Aussagen zu diesen für den Planeten überlebenswichtigen Maßnahmen. Selbst das eine konkrete Ziel: „1000 neue Hausbegrünungen in der Stadt sollen errichtet werden“, hat wenig damit zu tun oder behindert es sogar. Hausbegrünungen sind verglichen mit energetischer Nutzung der Dachflächen nur die schlechtere Wahl. Von der Möglichkeit der doppelten Nutzung PV und Dachbegrünung haben Sie sicher auch schon gehört. Dachbegrünungen wurden in der Vergangenheit bei Neubauten immer den Ausgleichsmaßnahmen angerechnet und stellten somit keine substanzielle Verbesserung dar.

Es fehlen uns konkrete Projekte wie Sie Regensburg klimaneutral machen möchten und bis wann. Es gibt mehrere Kommunen, die zusammen mit ihren Stadtwerken innovativ unterwegs sind. Wir hätten uns mehr Mut gewünscht!

Zur Gerechtigkeit gehört auch das Klima – global gesehen. Wir wünschen uns von Ihnen und Ihrer Partei mehr konkrete Aussagen zur Energiepolitik vor Ort. Die Stadtwerke mit der REWAG kann sich hier bereits an Vorbilder aus der Praxis anlehnen. Stadtwerke leisten einen wichtigen Betrag zur Daseinsvorsorge und können das künftig nur, wenn dies von einer zukunftssichere Stadt-, Umwelt- und Klimapolitik geführt wird.

Mit klimafreundlichen Grüßen

Die SprecherInnen des Bündnisses:

Petra Filbeck, Franz Waldmann,

Wolfgang Wegmann, Walter Nowotny

07.02. – Ein Jahr FfF Regensburg

Unser einjähriges Jubiläum in Regensburg steht an – Zeit, gemeinsame Erfolge zu feiern (mit Liquid & Maniac, Krachdemo und Elektrosound zum Schluss), vor allem aber weiter zu fordern. Denn es passiert viel zu wenig… Der Maßstab ist die Einhaltung der Klimaziele von Paris!

Also raus auf die Straße, macht mit bei der Krachdemo, zeigt euren Unmut!Wir haben eine spezielle Altstadtroute vor uns, entlang einer Vielzahl von Parteibüros. Am 15. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Daher werden wir schon jetzt ordentlich lärmend auf uns aufmerksam machen. Die Zukunft gehört uns!

Und, ach ja: SAVE THE DATE – Freitag 13. März, zwei Tage vor den Wahlen, sind bayernweit Klimademos. Wir treffen uns um 16:00 auf dem Neupfarrplatz

Route 07.02.

Deutschland hat nichts mit Atomwaffen zu tun? Weit gefehlt!

ICAN Deutschald berichtet über Atomwaffen in Deutschland:

Hallo ,Deutschland hat nichts mit Atomwaffen zu tun? Weit gefehlt!

Im rheinland-pfälzischen Büchel lagern noch immer US-Atombomben, die im Ernstfall von deutschen Soldaten abgeworfen würden. Die Bundesregierung in Berlin hält an den Atombomben fest und boykottiert den internationalen Verbotsvertrag. Derweil finanzieren zahlreiche Banken in Frankfurt das nukleare Wettrüsten.

Und es gibt weitere Orte, die kaum jemand kennt: In Garching bei München wird im Forschungsreaktor atomwaffenfähiges Material verwendet, obwohl die Abrüstung schon seit Jahren versprochen wird. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist in der Lage, innerhalb weniger Wochen atomwaffenfähiges Material herzustellen, und darf trotzdem ungehindert weiterlaufen. Und in Jülich bei Aachen werden die dafür verwendeten Zentrifugen erforscht, entwickelt und teilweise gebaut.

Wir haben eine neue Broschüre erstellt, die diese Orte beleuchtet. Sie zeigt die Doppelmoral der Bundesregierung, die sich gern als Vorreiterin für eine atomwaffenfreie Welt präsentiert, gleichzeitig aber nichts gegen den atomaren Wahnsinn in Deutschland unternimmt.Dank der Unterstützung durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung konnten wir 2.500 Exemplare drucken und Du kannst die Broschüre kostenlos bestellen!

Alternativ kannst Du die Broschüre als pdf-Dokument von unserer Website herunterladen.

Wenn Du sie verteilen magst, schicken wir auch gerne mehrere Exemplare zu.
Broschüre bestellen
Zitat Newsletter ICAN Berlin
Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen